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Nichts für Feiglinge?
Manchmal, wenn man mit alten Menschen spricht, wird einem bewusst, wie tapfer sie sind. Wie fühlt sich das an, wenn man weiß, dass das Leben nicht mehr lange dauern wird? Wenn „nicht mehr viel geht“, körperliche Einschränkungen und Schmerzen ständige Begleiter sind, wenn der Radius immer kleiner wird und wenn man weiß, dass keine Besserung mehr zu erwarten ist – wie lebt es sich damit?
„Altwerden ist nichts für Feiglinge“ – so lautet der Titel eines Buches von Joachim Fuchsberger, in dem er von seinen Erfahrungen mit dem Älterwerden erzählte. Wenn die Blüte des Lebens langsam dahinwelkt, dann wird es irgendwann Zeit, sich mit dem Unvermeidbaren auseinander zu setzen, so formulierte er es sinngemäß.
Das Unvermeidbare ist, zu altern, schwächer zu werden und schließlich zu sterben.
Das steht uns allen bevor. Mit diesem Bewusstsein Frieden zu schließen und nicht zu hadern, nicht zu jammern, das scheint die große Kunst zu sein. Viele Menschen beschäftigen sich am Ende des Lebens mit der Frage, ob sie rückblickend „ja“ sagen und mit allem einverstanden sind. Ob sie alle Chancen genutzt haben, vielleicht irgendetwas unerfüllt blieb und schmerzlich fehlt.
In dieser Phase kann es hilfreich sein, Resümee zu ziehen und wichtige Erkenntnisse aus dem Leben aufzuschreiben. Welche Erfahrungen man weitergeben möchte, was einen im Leben am meisten glücklich gemacht hat, welche Entscheidungen richtig oder falsch waren. Sich das von der Seele zu schreiben, kann sehr entlastend wirken und gleichzeitig zu dem wohl wichtigsten Vermächtnis für die Hinterbliebenen werden.
Ihre Familie Töpper
Licht in dunklen Tagen
Glänzende Lichter überall, freudige Erwartung auf die romantischsten Tage des Jahres, fröhliche Kinder, Familien, die zusammenrücken – und tiefer Schmerz. Die vermeintlich schönsten Tage des Jahres können zu den schlimmsten werden, wenn das erste Weihnachtsfest ohne einen geliebten Menschen vor der Tür steht. Für Hinterbliebene sind Advent, Feiertage und Jahreswechsel oft sehr belastend.
In dieser Zeit können auch kirchenfernen Menschen bestimmte Botschaften der Bibel ein Trost sein. In Jesaja 9,1-2 heißt es: „Das Volk, das im Dunkeln lebt, sieht ein großes Licht; über denen, die im Land der Finsternis wohnen, strahlt ein Licht auf.“ Dieses Licht verheißt Hoffnung – nicht, dass der Schmerz verschwindet, sondern dass wir nicht allein sind. Die Hilfe kann aus dem Glauben kommen, aber ebenso ganz handfest von Menschen, die für Trauernde da sind und zuhören.
Nicht immer können Freunde oder Familienmitglieder diese Unterstützung leisten. Bevor das Alleinsein zu schwer wird, sollten Hinterbliebene sich deshalb nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt Menschen, die zuhören und begleiten:
Silbernetz: 0800 4 70 80 90 (zwischen Heiligabend und Neujahr rund um die Uhr erreichbar)
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (rund um die Uhr erreichbar, anonym und kostenfrei)
Trauertelefon Deutschland: 030 25 13 74 95
Wir wünschen Ihnen ein Weihnachtsfest, das so friedlich und fröhlich wie möglich ist. Und wir wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute. Bleiben Sie gesund!
Ihre Familie Töpper
Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit – auch rechtlich
Die Augen zu verschließen, ist nicht der richtige Weg. Stattdessen ist es sinnvoll, verantwortungsvoll und nicht zuletzt beruhigend, frühzeitig über die eigene Sterblichkeit nachzudenken und Vorsorge zu treffen. Zwei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Was wünsche ich mir? Und: Wer soll das bezahlen?
Bestattungsunternehmen raten aus gutem Grund zu einer Bestattungsvorsorge. Denn sie sorgt zu genau diesen beiden Fragestellungen für Klarheit. Neben den Verfügungen, wie Sarg, Urne oder Trauerfeier aussehen sollen, kann auch die Finanzierung dieser Posten frühzeitig geklärt werden. Dazu wird ein zuvor errechneter Betrag auf einem Treuhandkonto angelegt.
Dieses Treuhandkonto ist zukunftssicher, wie nun auch ein weiteres Gerichtsurteil belegt: Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 64/23 vom 22.08.2025) hat die Berufung eines Insolvenzverwalters zurückgewiesen. Die Richterinnen und Richter stellten klar, dass die im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag vereinbarte Abtretung der Auszahlungs- und Abrechnungsansprüche an den Vertragsbestatter wirksam ist.
Die Abtretung bewirkte bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dass das Treuhandguthaben nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht daher nicht. Zugleich wurde die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Das Resultat: Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Vorsorgekundinnen und -kunden ebenso wie für Bestattungsunternehmen. Auch wenn kein besonderer Pfändungsschutz nach §850b ZPO für Treuhandguthaben gilt, kann die vertragliche Gestaltung mit einer vorherigen Abtretung den Vorsorgezweck effektiv schützen.
Ein Besuch beim Bestattungsunternehmen lohnt sich also – denn zuverlässiger können Sie Ihre Familie weder von organisatorischen Fragen noch von finanziellen Sorgen entlasten!
Ihre Familie Töpper