Bestattungshaus Haferbeck-Töpper

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Schweigen ist der falsche Weg

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Es gibt Phasen, in denen wir nicht genau wissen, woran wir gerade sind. Ist nach Karneval schon Frühling oder ist Ostern noch gefühlt Winter? Sind wir wirklich verliebt oder nur ein wenig verknallt? Sind wir satt oder ist nicht doch noch Platz für eine kleine Portion dieses unwiderstehlichen Schokoladeneises? „Schwierig, schwierig“, möchte man meinen – obwohl das am Ende nur die sprichwörtlichen „Luxusprobleme“ sind.

Ungeklärte Situationen können wesentlich tiefergehend sein. Wenn der Haussegen schiefhängt und Familienmitglieder kaum noch oder gar nicht mehr miteinander sprechen, ist der Schritt zur Versöhnung oft schwer. Unter Umständen wird er verzögert, keine Partei möchte den ersten Schritt machen oder alle Seiten fühlen sich missverstanden und schlecht behandelt. Schließlich kommt vielleicht sogar der Moment, an dem es keinen Weg zurück zueinander zu geben scheint.

Aber das Leben wartet nicht. Jede Familie nimmt irgendwann Abschied, vielleicht von Opa, Oma oder einem Elternteil. Wenn Geschwister miteinander Streit haben, können sie – mit etwas Glück – eine Abschiedsfeier zum Anlass der Versöhnung nehmen. Dem verstorbenen Familienmitglied, das sicherlich unter dem Familienzwist gelitten hat, können sie damit aber nicht mehr helfen.

Noch schwerer ist die Situation, wenn ein Abschied bedeutet, dass es keine Gelegenheit mehr geben wird, um einen Streit zu beenden. Dann herrscht beim Blick zurück nicht nur Traurigkeit, sondern gleichzeitig die Gewissheit, eine unwiederbringliche Chance nicht genutzt zu haben.

Festgefahrene Konflikte können schneller als erwartet enden. Lassen Sie es also nicht so weit kommen. Neutrale Unterstützung bieten sogenannte Familienmediatoren. Sie helfen dabei, den Weg zurück in den Dialog zu öffnen. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesverbands MEDIATION e.V.: www.bmev.de

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Und danach? Langsam loslassen und leichter werden.

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Die Zeit der Trauer und des Abschieds ist eine kräftezehrende Herausforderung für die Hinterbliebenen. Denn wenn die Beerdigung „überstanden“ ist, steht vielen eine weitere schmerzliche Aufgabe bevor: das Ausräumen der Wohnung oder des Hauses, nicht selten die Auflösung des kompletten Hausstandes.

Auch wenn es schwerfällt und emotional sehr belastend sein kann, so birgt es doch eine Chance: Sich von Dingen zu trennen, die zum Leben des verstorbenen Menschen dazugehört haben, ist ein wichtiger Schritt im Trauerprozess. Aufräumen und aussortieren stellt nicht nur die äußere, sondern auch die innere Ordnung wieder her. Das Entrümpeln kann befreiend wirken und die eigene Seele entlasten. Es geht darum, loszulassen und dadurch leichter zu werden.

Machen wir es uns klar: Wir können nicht alles aufbewahren! Außerdem sind viele Gegenstände und Erinnerungsstücke eng mit dem Leben des verstorbenen Menschen verknüpft. Es ist wichtig zu erkennen, dass wir unser eigenes Leben führen und nicht die Biographie unserer verstorbenen Eltern, Großeltern oder anderer Angehöriger fortführen können.

Die Kunst besteht darin, einige wenige, gut ausgesuchte Dinge aufzubewahren. Je weniger wir aussuchen, desto wertvoller werden diese Erinnerungsstücke zukünftig für uns sein – die Lieblingshandtasche der Mutter, einige alte Briefe und Postkarten, ein vergilbtes Fotoalbum, der Ehering und die silberne Kette, die sie immer trug. Dieser „kleine Schatz“ wird uns weiter begleiten und an die geliebte Mutter erinnern.

Das meiste andere – wie Möbel, Kleidung, Bücher, Geschirr, Schallplatten – können wir langsam loslassen und verabschieden. Für den eigenen Seelenfrieden und im Sinne der Nachhaltigkeit empfiehlt es sich, diese Sachen für den guten Zweck zu spenden oder zu verschenken.

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Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit – auch rechtlich

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Die Augen zu verschließen, ist nicht der richtige Weg. Stattdessen ist es sinnvoll, verantwortungsvoll und nicht zuletzt beruhigend, frühzeitig über die eigene Sterblichkeit nachzudenken und Vorsorge zu treffen. Zwei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Was wünsche ich mir? Und: Wer soll das bezahlen?

Bestattungsunternehmen raten aus gutem Grund zu einer Bestattungsvorsorge. Denn sie sorgt zu genau diesen beiden Fragestellungen für Klarheit. Neben den Verfügungen, wie Sarg, Urne oder Trauerfeier aussehen sollen, kann auch die Finanzierung dieser Posten frühzeitig geklärt werden. Dazu wird ein zuvor errechneter Betrag auf einem Treuhandkonto angelegt.

Dieses Treuhandkonto ist zukunftssicher, wie nun auch ein weiteres Gerichtsurteil belegt: Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 64/23 vom 22.08.2025) hat die Berufung eines Insolvenzverwalters zurückgewiesen. Die Richterinnen und Richter stellten klar, dass die im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag vereinbarte Abtretung der Auszahlungs- und Abrechnungsansprüche an den Vertragsbestatter wirksam ist.

Die Abtretung bewirkte bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dass das Treuhandguthaben nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht daher nicht. Zugleich wurde die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Das Resultat: Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Vorsorgekundinnen und -kunden ebenso wie für Bestattungsunternehmen. Auch wenn kein besonderer Pfändungsschutz nach §850b ZPO für Treuhandguthaben gilt, kann die vertragliche Gestaltung mit einer vorherigen Abtretung den Vorsorgezweck effektiv schützen.

Ein Besuch beim Bestattungsunternehmen lohnt sich also – denn zuverlässiger können Sie Ihre Familie weder von organisatorischen Fragen noch von finanziellen Sorgen entlasten!

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