Ratgeber

Erbrecht

Das Erbrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hier ist festgelegt, wer und in welcher Erbfolge erbberechtigt ist (sofern kein Testament vorhanden).

Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Die Erben zweiter und dritter Ordnung sind erst erbberechtigt, wenn kein Erbe höherer Ordnung existiert.

Möchten Sie das Erbe anders aufteilen, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, so sollten Sie Ihre Vorstellungen in einem Testament festhalten. In jedem Fall steht den Erben erster Ordnung ein gesetzlicher Pflichtanteil zu.

Testament

Wer sich eine andere Erbverteilung wünscht, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, tut gut daran, rechtzeitig ein Testament zu verfassen. Dieses sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Wer ganz sicher gehen möchte, lässt sein Testament vom Notar beurkunden oder direkt von diesem aufsetzen.

Gut zu wissen

Es ist ratsam, sich vor dem Verfassen eines Testaments über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann unter Umständen Erbschaftssteuern ersparen.

Bei allen juristischen Zweifeln oder Fragen zum Erbrecht empfehlen wir professionelle Hilfe durch einen Fachanwalt oder Notar. Auf Wunsch vermitteln wir hier gern.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

www.bmj.de/Erben_und_Vererben

 

Wir bitten um Beachtung:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.
Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.