Patientenverfügung
Der medizinische Fortschritt ermöglicht heute lebenserhaltende Maßnahmen, die aber nicht zwangsläufig immer auch erwünscht sind. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob, bis wann und in welchem Umfang solche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen. Sie richtet sich an jeden behandelnden Arzt und ist für diesen bindend.
Die Patenverfügung muss schriftlich abgegeben werden und gilt für den Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können (z. B. bei Koma oder Hirntod). Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Verfügung in Kenntnis.
Vordrucke, Muster und weitere Informationen
Entsprechende Vordrucke und Muster für Vollmachten erhalten Sie unter anderem bei den Bezirksregierungen und Betreuungsvereinen. Lassen Sie sich juristisch beraten, um ganz sicher zu gehen. Auf Wunsch vermitteln wir hier gerne.
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an:
www.bmj.de/Patientenverfuegung
Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema: